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Schritt 1 – Ermittlung des Systemherstellers

Die AMD Garantie auf Prozessoren erstreckt sich ausschließlich auf Kunden, die einen Prozessor-in-a-Box in einer versiegelten Verkaufsverpackung erworben haben.

Sofern der Prozessor im Rahmen des Lieferumfangs im System vorinstalliert wurde, obliegt die Gewährleistung bzw. Garantie dem Systemhersteller. Systemhersteller reichen von kleinen, lokalen Computerläden und Online-Anbietern bis hin zu großen OEMs (Original Equipment Manufacturers) wie DELL, Hewlett Packard oder Lenovo.

Wenn der Prozessor separat und nicht in einer versiegelten Verkaufsverpackung erworben wurde, gilt der Prozessor als OEM-Produkt. Der Garantieservice wird durch den Verkäufer und nicht durch AMD geleistet.

Allgemeine Beispiele für Systemhersteller und OEMs:

Um Garantieinformationen einzuholen, wenden Sie sich bitte an Ihren Systemhersteller.